Deaktivierung von NFC-Systemen



Im März 2013 habe ich wegen der Fusion der Sparkassen Paderborn und Detmold eine neue Sparkassen-Karte bekommen. Neu im Vergleich zu meiner alten Karte ist die Unterstützung von "girogo". Es handelt sich dabei um ein kontaktloses NFC-Bezahlverfahren (Near Field Communication), also eine Funkkommunkation mit absichlich sehr kurzer Reichweite.

Nach der Lektüre dieses Artikels bin ich mir aber nicht sicher, ob ich an diesem Verfahren überhaupt teilnehmen möchte. Bei einer telefonische Nachfrage teilte mir die Sparkasse mit, dass die girogo-Funktion - ganz im Gegensatz zum Inhalt des obigen Artikels - nicht deaktiviert werden könne.

Im Internet finden sich viele Meinungen zur Frage, wie RFID-Chips z.B. mit einer Mikrowelle zerstört werden können. Für die Sparkassen-Karte ist das aber sicherlich nicht gut, denn die Funktionen des Chips werden ja auch weiterhin gebraucht.

Sparkassen-Karte

Hält man die Karte aber gegen helles Licht, sind die Antennen für die NFC-Kommunikation gut zu erkennen: Am oberen Bildrand sieht man den Schatten des Magnetstreifens, das schwarze Rechteck ist der für das Foto abgeklebte Chip, die dunklen Streifen links und rechts des Chips sind die Antennen. Mit Hilfe eines Cuttermessers lassen sie sich von der Kartenrückseite aus vom Chip abtrennen. Wird der Wulst, der sich entlang des Schnittes bildet, z.B. mit einem Löffelstiel wieder zugedrückt, bleiben praktisch keine sichtbaren Spuren der Aktion zurück.



Nachdem die "girogo"-Funktion so einfach stillgelegt werden kann, stellt sich die Frage, ob das für die biometrischen Daten im Reisepass genau so einfach ist.

Reisepass

Nach kurzer Suche mit einer Schreibtischlampe stellt sich heraus, dass Chip und Antenne in der Papphülle stecken. Auch hier dürfte der bekannte Mikrowellentrick ungeeignet sein, denn die Papphülle würde dabei sicherlich Schaden nehmen.

Letztendlich ist aber auch hier die Lösung ganz einfach: Der Chip lässt sich relativ gut ertasten. Nimmt man nun den Reisepass so in die Hand, dass man mit dem Daumennagel kräftig auf den Chip drücken kann, so reichen einige Biegungen der Papphülle, um dem Chip zu zerbrechen (deutlich hörbares Knacken).

Anmerkung: Laut § 11 PaßG ist ein Pass mit defektem "elektronischen Speichermedium" weiterhin gültig. Es stellt sich aber die Frage, ob der Pass schon alleine deshalb ungültig ist, weil er "verändert" wurde. Sollte er deshalb ungültig sein, könnte er nach § 12 PaßG eingezogen werden. Laut Wikipedia (Quelle?) ist der Pass außerdem Eigentum des ausstellenden Staates, so dass eine Zerstörung des Chips auch eine Sachbeschädigung sein könnte.